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Ausbildung und Beruf - Dein Weg in die Touristik

Wichtiges für Azubis

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Broschüre zum Thema "Ausbildung und Beruf - Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung" aufgelegt, in der grundsätzliche Informationen und Wissenswertes rund um den Bereich Ausbildung zusammengefasst sind. Der Inhalt reicht von der Ausbildungsordnung, über die Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis bis hin zu Ausbildungszeit, Urlaubs-, Vergütungs- und Prüfungsbestimmungen. Dieses Nachschlagewerk wendet sich an Auszubildende und Ausbildende sowie an Schüler und Eltern. Es ist gedacht als Leitfaden und Orientierungshilfe.  

 

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Du interessierst dich für eine Ausbildung zum/zur Tourismuskaufmann/-frau und möchtest vorab in die Tourismusbranche reinschnuppern? Dann bietet sich zunächst ein Praktikum in einem Reisebüro an. Dabei lernst du die Praxis kennen und erhältst erste Einblicke in die Arbeit von Tourismuskaufleuten. So kannst du herausfinden, ob diese Tätigkeiten zu dir passen und dir Spaß machen. Ein Praktikum hilft dir bei deiner Entscheidung für diesen Ausbildungsberuf und erleichtert dir den Einstieg in die Welt der Touristik.

Frag bei lokalen Reisebüros und Tourismusunternehmen persönlich nach oder schau in der QTA Jobbörse nach verfügbaren Praktikumsplätzen.

 

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.

  • Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. Schreibarbeiten am Computer erledigen)
  • Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Kunden über Reiseziele und -verbindungen beraten und informieren)
  • Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. am Bildschirm Reisetermine und -konditionen recherchieren)
  • Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. bei Reiseveranstaltern und touristischen Dienstleistern Angebote einholen; Verhandlungen führen)

Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.

  • Eingeschränkte Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. Schreibarbeiten am Computer erledigen)
  • Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Kunden über Reiseziele und -verbindungen beraten und informieren)
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. am Bildschirm Reisetermine und -konditionen recherchieren)
  • Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. bei Reiseveranstaltern und touristischen Dienstleistern Angebote einholen und verhandeln)

Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Nichteignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Um festzustellen, ob ein(e) Bewerber(in) für den angebotenen Ausbildungsplatz geeignet ist, kann der zukünftige Arbeitgeber einen Einstellungstest zur Hilfe nehmen. Dieses Testverfahren dient zur Prüfung, ob Bewerber die notwendigen Voraussetzungen für das Erlernen des Berufs mitbringen. Hierbei werden Bewerber in verschiedenen Bereichen und Kategorien abgefragt: Allgemeinwissen, Logik-Fragen, Fragen aus der Mathematik sowie generelles Wissen über die Firma oder den Beruf. So lässt sich herausfinden, wo die Stärken und Schwächen der einzelnen Bewerber liegen, die bisher und im Gespräch nicht so leicht festzustellen sind. Der Einsatz von Einstellungstests ist nützlich, weil sich so ein Vergleich zwischen sehr unterschiedlich kompetenten Bewerbern ziehen lässt.

Du möchtest dich mit möglichen Fragen und Aufgabentypen vertraut machen? Du möchtest dich auf einen Einstellungstest vorbereiten? Hier kannst du online einen Einstellungstest für Tourismuskaufleute zur Übung durchspielen.

Um beiden Vertragspartnern den Einstieg in die Ausbildung zu erleichtern, sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwingend die Vereinbarung einer Probezeit vor. Sie steht am Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses und muss nach dem Gesetz mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§ 20 BBiG). Die Dauer der Probezeit wird im Berufsausbildungsvertrag vereinbart.

Die Probezeit sollte von beiden Vertragsparteien genutzt werden, um die Richtigkeit der getroffenen Entscheidungen überprüfen zu können. Auszubildende sollten während dieser Zeit Gelegenheit erhalten, verschiedene Stationen der Ausbildung kennen zu lernen. Besonders wichtig ist dabei auch das Gespräch zwischen Ausbilder und Auszubildendem. Dabei kann der Auszubildende seine Schwächen und Stärken am besten erkennen und wird motiviert.

Auch während der Probezeit gelten die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien uneingeschränkt. Allerdings kann das Berufsausbildungsverhältnis unter erleichterten Bedingungen von beiden Seiten gekündigt werden: jederzeit, ohne Einhalten einer Frist und ohne Begründung (§ 20 BBiG).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen laut Berufsbildungsgesetz
in jedem Fall eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren. Orientierungsmöglichkeiten bieten die einschlägigen tarifvertraglichen Vereinbarungen. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Reisebüros und Reiseveranstalter (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 797

2. Ausbildungsjahr: € 908

3. Ausbildungsjahr: € 1.052

Quelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Oktober 2018

Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

 

Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes hat der Ausbildende den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er muss ihm die für die Teilnahme am Berufsschulunterricht erforderliche Zeit gewähren, darf ihn also während dieser Zeit nicht beschäftigen.

Für die Zeit der Freistellung ist dem Auszubildenden die Vergütung fortzuzahlen.

 

Welche Arbeitskleidung tragen Tourismuskaufleute?

Tourismuskaufleute wählen für den Büroalltag Smart Casual. Je nach Einsatzgebiet und Arbeitgeber tragen sie gegebenenfalls auch eine Uniform. Für die Wahl des "richtigen" Outfits haben wir hier ein paar Tipps zu diesem Thema hinterlegt.


Wie sind die Arbeitszeiten als Tourismuskaufmann/-frau?

Die Arbeitszeiten von Tourismuskaufleuten richten sich nach den jeweiligen Einsatzorten. Während Reisebüros in der Regel ausschließlich werktags öffnen, sind Flughafenschalter auch an Sonn- und Feiertagen sowie nachts besetzt. Hier gibt es also ein Schichtsystem. Generell sollten Azubis und Azubinen im Reisebüro bereit sein, auch samstags zu arbeiten.