Allgemeine Geschäftsbedingungen QTA Schulungen

Im Auftrag und für die QTA (Quality Travel Alliance) als Zusammenschluss der Vertriebssysteme


werden vom Unternehmen TRAVELStar GmbH (kurz „TRAVELStar“) als Dienstleister QTA Schulungen und Qualifizierungen organisiert und veranstaltet. Die Rechtsbeziehungen zwischen TRAVELStar und den Teilnehmern unterliegen den nachfolgenden 

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für QTA Schulungen der TRAVELStar GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für QTA Schulungen und Qualifizierungen (fortan kurz „AGB“) gelten für alle Leistungen von TRAVELStar im Zusammenhang mit Schulungen, Seminaren, Workshops, Trainingseinheiten und Qualifizierungsmaßnahmen (fortan kurz „QTA Schulung“). Diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten ausschließlich.  

1.2. Der Geltung eigener AGB des Teilnehmers oder der Geltung von diesen AGB abweichenden Bestimmungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3. Mit seiner Anmeldung zur QTA Schulung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser AGB an.

2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1. Zur Teilnahme an QTA Schulungen sind ausschließlich Mitarbeiter eines QTA Reisebüros in einem zum Schulungszeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnis berechtigt. Mit dem Ausscheiden des Reisebüros aus dem QTA Verbund, aus welchen Gründen auch immer, erlischt die Teilnahmeberechtigung an einer QTA Schulung.

2.2. Eine QTA Schulung wird mit Hinweisen zu den jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen und Zielgruppen ausgeschrieben. Die Prüfung und Beurteilung, ob die QTA Schulung für den Teilnehmer tatsächlich geeignet ist, obliegt dem Anmelder.

3. Anmeldung

3.1. Der Teilnehmer kann sich für eine QTA Schulung ausschließlich online über das QTA Schulungsportal www.qta-akademie.de anmelden, in dem diese AGB in ausdruckbarer Fassung hinterlegt sind. Der Informationsaustausch erfolgt grundsätzlich elektronisch über die vom Teilnehmer zu diesen Zwecken zur Verfügung zu stellende E-Mail-Adresse.

3.2. Sollte die vom Teilnehmer gewünschte QTA Schulung bereits ausgebucht sein, besteht für den Interessenten die Möglichkeit, sich als verbindlicher Teilnehmer auf eine Warteliste zu setzen. Sollte anschließend ein Schulungsplatz frei werden, werden die Teilnehmer nach ihrer chronologischen Rangfolge auf der Warteliste durch eine Anmeldebestätigung informiert.

3.3. Bei freiem Schulungsplatz erhält der Teilnehmer von TRAVELStar in aller Regel eine Anmeldebestätigung mit Informationen zur QTA Schulung und zum voraussichtlichen Schulungsdatums. Weitere Schulungsunterlagen mit Details wie beispielsweise Angaben zu den Schulungsinhalten, Schulungszeiten und eine Anfahrtsbeschreibung, erhält der Teilnehmer ca. zwei Wochen vor dem Schulungstermin.

3.4. Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten QTA Schulung besteht nicht. Die Entscheidung über die Zulassung zur Teilnahme liegt bei TRAVELStar.

3.5. Die Schulungsgebühren ergeben sich aus dem jeweils ausgeschriebenen Schulungsprogramm. Es gilt der Preis des zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils geltenden Schulungsprogramms. Die Schulungsgebühr für Schulungen ab 6 Stunden beinhaltet die Schulung (Honorare, Organisations- und Nebenkosten), Verpflegung mit Speisen während der Mittagszeit und mit alkoholfreien Getränken während der Dauer der Schulung, sowie eine Teilnahmebestätigung über den Besuch der Schulung. Die Schulungsgebühr für Schulungen unter 6 Stunden beinhaltet die Schulung (Honorare, Organisations- und Nebenkosten), Verpflegung mit Snacks während der Kaffeepause und alkoholfreie Getränke während der Dauer der Schulung, sowie eine Teilnahmebestätigung über den Besuch der Schulung. Die Schulungsgebühr umfasst nicht die Kosten der An- und Abreise des Teilnehmers, etwaiger Übernachtung(en) und Parkplätze, die vom Teilnehmer selbst zu organisieren und zu tragen sind. Die Schulungsgebühr für Webinare ab einer Stunde beinhaltet das Webinar (Honorare, Organisations- und Nebenkosten) sowie eine Teilnahmebestätigung über den Besuch des Webinars.

4. Abrechnung

4.1. Die Schulungsgebühr wird je nach Lage der QTA Schulung in den Monaten Mai, September oder Dezember berechnet. Die Abrechnung erfolgt durch und über die jeweilige QTA-Organisation, der der Teilnehmer angehört.

4.2. Die Schulungsgebühr ist sofort nach Eingang der Abrechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung zur Zahlung getroffen ist.

4.2. Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer die gesamte QTA Schulung zu absolvieren. Vorbehaltlich der Bestimmungen zu nachstehenden Ziffern 5 und 6 besteht bei einer nur teilweise in Anspruch genommenen Schulungsleistung oder einer nur zeitweisen Teilnahme, aus welchem Grund auch immer, kein Anspruch auf eine Minderung oder Erstattung der Schulungsgebühr.

5. Stornierung und Änderung durch den Teilnehmer

5.1. Vor Schulungsbeginn kann der Teilnehmer nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen vom Vertrag insgesamt zurücktreten (stornieren) oder eine Ersatzperson, die die Teilnahmevoraussetzungen nach vorstehender Ziffer 2.2 erfüllt  benennen, die seiner Stelle an der QTA Schulung teilnimmt.

Ersatzteilnehmer                        
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers besteht nur bis spätestens 48 Stunden vor Schulungsbeginn. Sie ist nur wirksam, soweit mit der Benennung zugleich eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers erfolgt. Die Zulassung des Ersatzteilnehmers zur Schulungsteilnahme steht im Ermessen von TRAVELStar. Der ursprüngliche Anmelder hat ab 28 Tage vor Schulungsbeginn die durch den Wechsel des Teilnehmers entstehen Aufwendungen in Höhe eines Pauschalbetrages von netto 15,00 EUR gegenüber TRAVELStar zu tragen.

Stornierung                                   
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, ist TRAVELStar berechtigt, vom Anmelder eine Entschädigung gemäß nachstehender Stornierungspauschalen zu verlangen:

Schulungen ab 6 Stunden:           
        bei einer Stornierung bis zum 29. Tag vor Schulungsbeginn: 59,00 EUR
        bei einer Stornierung ab dem 28. Tag vor Schulungsbeginn: 149,00 EUR
        bei Nichterscheinen zur Schulung: 249,00 EUR

Webinare bis 1,5 Stunden:            
        bei einer Stornierung bis zum 29. Tag vor Webinarbeginn: 10,00 EUR
        bei einer Stornierung ab dem 28. Tag vor Webinarbeginn: 19,00 EUR
        bei Nichterscheinen zum Webinar: 29,00 EUR

Webinare ab 1,5 Stunden
        bei einer Stornierung bis zum 29. Tag vor Webinarbeginn: 15,00 EUR
        bei einer Stornierung ab dem 28. Tag vor Webinarbeginn: 29,00 EUR
        bei Nichterscheinen zum Webinar: 39,00 EUR

Dem Anmelder bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass TRAVELStar keine oder wesentlich geringere Aufwendungen durch den Rücktritt oder die Nichtteilnahme entstanden sind, als die vorstehend aufgeführten Stornopauschalen.

5.2. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TRAVELStar. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers oder eine Stornierung können nur per E-Mail an info(at)qta-schulungen.de erfolgen.

5.3. Ziffer 4.1. Satz 2 gilt entsprechend auch für die Abrechnung von Stornierungspauschalen nach Ziffer 5.1..

6. Absage von Schulungen durch TRAVELStar

6.1. TRAVELStar bleibt vorbehalten, QTA Schulungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl (bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Schulungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von TRAVELStar nicht zu vertretenden Gründen (beispielsweise bei plötzlicher Erkrankung des Referenten oder in Fällen höherer Gewalt) abzusagen. TRAVELStar wird sich bemühen, einen Ersatztermin für die betreffende Schulung anzubieten.

6.2. Bei einer Absage der Schulung durch TRAVELStar sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche  ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von TRAVELStar, seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für etwaig bereits aufgewendete Kosten des Teilnehmers für Hotel-, Flug- oder Bahnleistungen.

7. Änderungsvorbehalte

7.1. TRAVELStar behält sich ferner vor, erforderlichenfalls inhaltliche und organisatorische Änderungen vor oder während der QTA Schulung durchzuführen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der betreffenden QTA Schulung nicht aufgehoben oder wesentlich verändert wird.

7.2. TRAVELStar behält sich zudem eine Änderung der im jeweils aktuellen Schulungsprogramm abgedruckten Termine bzw. Zeiten sowie des Schulungsortes vor. Über erforderliche Änderungen werden  die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich informiert.

7.3. TRAVELStar ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten (beispielsweise bei Krankheit oder sonstiger unabsehbarer Verhinderung) erforderlichenfalls durch einen anderen geeigneten Referenten zu ersetzen.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von TRAVELStar unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

9. Haftungsausschlüsse

9.1. Die Teilnahme an QTA Schulungen erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Ansprüche des Teilnehmers aus inhaltlichen oder qualitativen Aspekten der QTA Schulung, gleich auf welchen Tatsachen oder Rechtsgründen sie beruhen mögen, sind ausgeschlossen.

9.2. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TRAVELStar, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TRAVELStar allerdings nur auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4. Die Einschränkungen nach Ziffern 9.2 und 9.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TRAVELStar, wenn diesen gegenüber Ansprüche direkt geltend gemacht werden.

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Anmelder TRAVELStar zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Schulungsdurchführung und Vertragsabwicklung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der angemeldeten Teilnehmer werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten sind den im Internet veröffentlichten Hinweisen von TRAVELStar zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) zu entnehmen.

11. Anwendbares Recht, Streitschlichtung, Gerichtsstand

11.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen TRAVELStar und dem Teilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. TRAVELStar unterwirft sich als Dienstleister nicht einer Streitbeilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

11.3. Für Klage durch TRAVELStar ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. In diesen Fällen ist der Geschäftssitz von TRAVELStar maßgebend für den Gerichtsstand.

Veranstalter        

TRAVELStar GmbH

der QTA Schulungen:    

Baumschulenallee 16
D 30625 Hannover
Tel. 0511 544 883 0 
Fax 0511 544 883 99

info(at)qta-schulungen.de

Geschäftsführer:  

Klaus Wilmsmeier

Handelsregister: 

Amtsgericht Hannover HRB 58057

ODR-Plattform      

der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:

ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: Januar 2023